Oliver Krautscheid: Managementvergütung nach DCGK 2013

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat Kodexanpassungen 2013 insbesondere im Bereich Managementvergütung vorgeschlagen (für Detailinformationen: http://www.corporate-governance-code.de/ger/news/index.html).

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat unter dem Titel: Plädoyer für den Aufsichtsrat, Stellung zu den Änderungen genommen hat (siehe auch: http://dai.de/de/das-bieten-wir/positionen/positionspapiere.html?d=38). Im Kern wird die Stärkung der Hauptversammlungsrechte in Bereich „Say-on-Pay“ kritisiert, weil sie die Kompetenz des Aufsichtsrats einschränken. So sollen die Aktionäre aus Sicht der DCGK für Kernaufgaben des Aufsichtsrats Weisungsrechte erhalten, die gesetzliche Haftung verbleibt jedoch beim Aufsichtsrat. In der Folge müsste sich die Hauptversammlung über Zielvereinbarungen Gedanken machen, nach denen dem Vorstand variable Vergütungsbestandteile gewährt werden, in die auch Strategiefragen des Unternehmens eingehen.

Hierzu Oliver Krautscheid: In diesem Zusammenhang ist es problematisch, dass die durchschnittliche Haltedauer von Aktien mittlerweile unter einem Jahr liegt und damit die Eigentümerinteressen kurz- und mittelfristig wechseln, während eine Unternehmensstrategie, welche Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten beeinflusst, langfristig orientiert sein sollte. Die übliche Fünfjahres-Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern trägt dieser Verantwortung besser Rechnung. Außerdem werden die Aufsichtsräte für die Arbeit vergütet, während die derzeit größten Anteilseigner an DAX-Unternehmen passive Indexfonds wie Blackrock sind, die für die zusätzliche Verantwortung nicht bezahlt werden. Im Ergebnis würde den ausländischen Stimmrechtsagenturen wie ISS noch mehr Macht zukommen und damit Fehlerquote und die Prinicipal-Agency Problematik eher erhöhen als zu verringern.

Außerdem sieht das DAI die über gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Erhöhung der Transparenz im Bereich Vergütungsbericht kritisch, weil die Informationen wettbewerbs- und strategierelevant sind. Beide Aspekte sollten noch einmal abgewogen und überarbeitet werden. Zur ausführlichen Stellungnahme: DAI_Stellungnahme_DCGK 2013